Alles zum Thema Arbeitsamt
Gekündigt - Und jetzt ?
Da wir unsere Jobs gekündigt haben, blieb uns der bürokratische Kram und der Weg zur Agentur für Arbeit nicht erspart. Solltest auch du in Erwägung ziehen zu kündigen, um eine Weltreise zu machen, gibt es einiges zu beachten.
Warum überhaupt zur Agentur für Arbeit?
Du fragst dich jetzt vielleicht: „Warum muss ich denn dahin? Ich will doch keinen neuen Job und wenn, dann allerhöchstens in einer Schildkrötenauffangstation in der Südsee!“ Verständlich. Der Gang zur Agentur für Arbeit ist dennoch sinnvoll. Nicht um während deiner Reise Arbeitslosengeld zu kassieren (das ist nämlich nicht möglich), sondern für die Zeit nach deiner Weltreise. Damit du in den letzten Jahren nicht umsonst in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, kannst du deinen Anspruch nämlich für bis zu 4 Jahre sichern und nach deiner Rückkehr geltend machen.
Gekündigt - Was ist zu beachten?
Da du deine Arbeitslosigkeit durch deine eigene Kündigung selbst verschuldest, tritt eine sogenannte Sperrzeit von 12 Wochen ein. Das heißt, das dein Anspruch auf Arbeitslosengeld in dieser Zeit ruht, da es keinen triftigen Grund für deine Kündigung gab (mal ganz von der Weltreise abgesehen – aber das sieht das Sozialsystem selbstverständlich anders ^^). Das kannst du also nicht vermeiden. Das Gute ist jedoch, dass die Sperrzeit während deiner Weltreise abläuft. Solltest du also bei deiner Rückkehr auf Arbeitslosengeld angewiesen sein, kannst du deinen Restanspruch also sofort geltend machen. Sperrzeiten können aus vielerlei Gründen eintreten, addieren sich und mindern deinen Restanspruch. „Sammelst“ du Sperrzeiten von insgesamt 21 Wochen, erlischt dein Anspruch komplett!
Unterschied zwischen Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung
Um eine weitere Sperrzeit zu vermeiden, ist es wichtig, dich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden. Arbeitssuchend kannst bzw. solltest du dich schon, während du noch in einem Beschäftigungsverhältnis bist. Die Arbeitssuchendmeldung kannst du über das Onlineportal der Agentur für Arbeit machen. Rechtzeitig heißt:
- Wenn das Ende deines Arbeitsverhältnisses bereits bekannt ist, musst du dich spätestens 3 Monate vor Eintritt deiner Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melden.
Beispiel: Bei Moni war von vornherein alles klar, zu wann sie kündigen wird. Also hat sie sich pünktlich 3 Monate vorher arbeitssuchend gemeldet. - Wenn das Ende deines Arbeitsverhältnisses noch nicht abzusehen ist, meldest du dich am Tag deiner Kündigung arbeitssuchend.
Beispiel: Chris hat versucht bis zuletzt eine Freistellung von seinem Arbeitgeber zu bekommen und hat den spätesten Kündigungszeitpunkt gewählt (6 Wochen vorher). Somit konnte er sich erst am Tag seiner Kündigung arbeitssuchend melden.
Die Arbeitslosmeldung sollte spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit erfolgen, da sonst wieder eine Sperrzeit eintritt. Sie ist zwingend persönlich notwendig.
Beim Arbeitsamt abmelden
Wenn du planst, direkt am nächsten Tag in dein Abenteuer zu starten, kannst du dich auch schon am Tag deiner Arbeitslosmeldung wieder abmelden. Dies reicht, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für später zu sichern. Bei uns war das ein bisschen anders. Wir haben den kompletten Juli 2019 noch für organisatorisches, Abschiedsbesuche und die Wohnungsübergabe genutzt. Wir haben uns also zum 1. Juli arbeitslos gemeldet und erst zum 31. Juli wieder abgemeldet. Durch die Sperrzeit (wegen der eigenen Kündigung) haben wir zwar kein Arbeitslosengeld bezogen, allerdings wurde unsere Krankenversicherung für diesen Monat gezahlt. Großartig oder?
Alle Krankenversicherungen bieten von sich aus jedoch einen Monat Nachversicherungsschutz an.
Vermittlungsvorschläge – Was tun?
Nach deiner Arbeitssuchend-Meldung wird es nicht lange dauern und die ersten Vermittlungsvorschläge flattern ins Haus. Wenn man sich bereits 3 Monate vorher arbeitssuchend meldet, kann das eine ganze Menge Papier werden. Um hier Missverständnisse zu vermeiden, solltest du bei der Arbeitsvermittlung ehrlich sein und die Karten auf den Tisch legen. Schreibe einfach eine E-Mail oder rufe kurz an und erkläre klipp und klar, welche Pläne du hast und dass du dich nach deiner Arbeitslos-Meldung direkt wieder abmelden wirst. Im besten Fall werden keine weiteren Vermittlungsvorschläge mehr geschickt. Bei Moni kamen jedoch bis zum Schluss immer wieder Briefe. Kommt wahrscheinlich auf den Arbeitseifer des Arbeitsvermittlers oder der Arbeitsvermittlerin an. 😉